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Warum sitzt mein Patentanwalt in München?

In Deutschland gibt es ca. 4.400 Patentanwälte, von denen ca. 1.600 in München sitzen. D.h. ungefähr jeder dritte Patentanwalt in Deutschland ist in München tätig. In diesem Artikel wollen wir die Frage beantworten, warum das so ist.

Ein erster Grund dürfte die Dichte an sehr guten technischen Universitäten in München sein. Um Patentanwalt zu werden, muss man ein natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule abgeschlossen haben. In München gibt es mit der Technischen Universität und der Ludwig-Maximilians-Universität zwei große Universitäten, die sowohl national als auch international einen hervorragenden Ruf für ingenieur- und naturwissenschaftliche Fächer genießen. Daher gibt es in München viele potentielle Kandidaten für den Beruf des Patentanwaltes.

Darüber hinaus haben auch viele technisch geprägte Unternehmen ihren Sitz in München oder Umgebung – beispielsweise BMW, Siemens und Infineon. Diese Unternehmen beschäftigen nicht nur zahlreiche Patentanwälte bei sich, sondern greifen oft auch auf externe Patentanwälte zurück.

Ein weiterer Grund – und vermutlich der wichtigste – ist, dass das Europäische Patentamt, das Deutsche Patent- und Markenamt und das Bundespatentgericht in München beheimatet sind. Die Patentämter sind für die Prüfung von europäischen bzw. deutschen Patentanmeldungen zuständig und das Bundespatentgericht überprüft auf Antrag Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamtes. Als Patentanwalt tritt man regelmäßig vor diesen Ämtern bzw. diesem Gericht auf – beispielsweise in mündlichen Verhandlungen. Ein Kanzleistandort in München ist daher vorteilhaft, weil man kurze Wege hat und den Mandanten Kosten für lange Anreisen und Übernachtungen ersparen kann. Darüber hinaus führt die Tatsache, dass die Patentämter und das Patentgericht in München sind, auch zu einem hervorragenden „Ökosystem“: In München sind eine Vielzahl von Patentprüfern, Patentrichtern und Patentanwälten beheimatet, was den fachlichen Austausch enorm fördert – sowohl den Austausch auf Konferenzen als auch den informellen Austausch.

All diese Gründe machen München als Standort für Patentanwälte überaus interessant und haben auch uns dazu bewogen, unsere Kanzlei in München zu etablieren.

Haben Sie weitere Fragen zum Gebiet des Patentrechts? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter +49-89-41112880 oder per E-Mail an mail@stellbrink-partner.com. Falls Sie sich für den Beruf des Patentanwalts oder allgemein für die Mitarbeit in unserer Kanzlei interessieren, melden Sie sich auch gerne unter der oben genannten Nummer oder per E-Mail an careers@stellbrink-partner.com. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

The Year of the Unitary Patent?

Unitary_patent_participants.svgOn Friday, February 10th, Italy has ratified the Unified Patent Court (UPC) agreement.

As of now, the deal has been signed by 12 countries including France. As we previously wrote, approvals from 13 countries including the UK, France and Germany are needed for the UPC to come to fruition. Germany has said that they will ratify the agreement, provided so does the UK.

After the Brexit vote in June 2016, strong doubts were raised regarding the future of the UPC. However, in November 2016, the British minister for Intellectual Property, Baroness Neville-Rolfe reiterated the UK’s commitment to the UPC and the Unitary Patent. She then stepped down in December 2016, prompting questions on whether her assurances would be honored by her successor as IP Minister, Jo Johnson. Mr. Johnson is the younger brother of the UK’s new Foreign Secretary, former mayor of London and a staunch Brexit supporter Boris Johnson. When asked on his stance regarding the UPC, Mr. Johnson claimed that it may form part of the wider Brexit negotiations.

Meanwhile, the UPC committee has announced that the court will start operations in December 2017. Stellbrink & Partner will keep you updated on the status of the Unitary Patent in these tumultuous times.