{"id":342,"date":"2018-03-14T12:33:49","date_gmt":"2018-03-14T11:33:49","guid":{"rendered":"http:\/\/stellbrink-partner.com\/site\/?p=342"},"modified":"2018-03-14T14:09:41","modified_gmt":"2018-03-14T13:09:41","slug":"patent-startups","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stellbrink-partner.com\/site\/2018\/03\/14\/patent-startups\/","title":{"rendered":"Patent, Marke oder Design? Wie Ihr das richtige Schutzrecht findet"},"content":{"rendered":"<p>In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Gr\u00fcnder und Startups betreut und konnten immer wieder sehen, wie aus cleveren technischen Ideen Unternehmen mit mehr als hundert Mitarbeitern entstanden sind. Das freut uns, und es macht uns stolz, einen Teil zum Erfolg unserer Mandanten beitragen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich bei Gr\u00fcndern und Startups am Anfang des Patentierungsprozesses immer wieder dieselben Fragen stellen, die wir hier beantworten m\u00f6chten.<\/p>\n<p><strong>Was ist der Unterschied zwischen Patenten, Marken und Designs?<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt ganz unterschiedliche Schutzrechte, die einen ganz unterschiedlichen\u00a0Schutz gew\u00e4hren:<\/p>\n<p><u>Patente<\/u> sind technische Schutzrechte \u2013 durch sie werden technische Lehren gesch\u00fctzt. Das kann zum Beispiel eine neue Technologie in einem Roboter oder ein technisch neues Verfahren sein. Als plakatives Beispiel kann der Airbag in einem Auto dienen: Hier wird ein Problem (Schutz der Insassen beim Unfall) durch technische Mittel (schnelles Aufblasen eines Luftkissens) gel\u00f6st.<\/p>\n<p>Als <u>Marke<\/u> kann man sich alles (genauer: alle \u201eZeichen\u201c) sch\u00fctzen lassen, was im Gesch\u00e4ftsverkehr als Herkunftshinweis verstanden werden kann. Das sind vor allem Worte (zum Beispiel \u201eApple\u201c) und Bilder (zum Beispiel das Apple-Logo) sowie Kombinationen hieraus. Es gibt zwar auch andere Markenarten (zum Beispiel Farbmarken) \u2013 allerdings sind diese in der Praxis deutlich weniger h\u00e4ufig als die oben genannten Marken, weswegen wir an dieser Stelle nicht genauer darauf eingehen.<\/p>\n<p>Mittels einem <u>Design<\/u> kann man sich die Formgebung eines Produktes sch\u00fctzen lassen. Ein prominentes Beispiel hierf\u00fcr ist sicherlich das iPhone. Neben sehr vielen Patenten, die die technische Funktionalit\u00e4t dieses Produktes sch\u00fctzen, d\u00fcrfte auch die Formgebung als solche gesch\u00fctzt sein. Designs hie\u00dfen fr\u00fcher in Deutschland Geschmacksmuster, was nicht mit Gebrauchsmustern (siehe unten) zu verwechseln ist.<\/p>\n<p>Bei <u>Gebrauchsmustern<\/u> handelt es sich n\u00e4mlich\u00a0um den kleinen Bruder des Patentes \u2013 auch das Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht, das technische Erfindungen sch\u00fctzt. Im Vergleich zum Patent unterscheidet es sich dadurch, dass (1) es nicht gepr\u00fcft ist und dass man (2) mit dem Gebrauchsmuster keine Verfahren sch\u00fctzen kann.<\/p>\n<p>Bei Stellbrink &amp; Partner fokussieren wir uns derzeit auf die technischen Schutzrechte \u2013 also auf Patente und Gebrauchsmuster, weshalb sich die Erl\u00e4uterung weiterer Fragen darauf bezieht.\u00a0Gerne helfen wir Euch aber bei Fragen zu den anderen Schutzrechten weiter \u2013 auch hier haben wir Kenntnisse, mit denen sich die allermeisten Fragen beantworten lassen. Au\u00dferdem k\u00f6nnen wir auf ein gro\u00dfes Netzwerk zur\u00fcckgreifen und Euch bei Spezialfragen an Spezialisten in dem jeweiligen Fachgebiet weiter vermitteln.<\/p>\n<p><strong>Was kann ich mit Patenten sch\u00fctzen?<\/strong><\/p>\n<p>Wie bereits aufgezeigt sind Patente technische Schutzrechte (zumindest in Europa). D.h. hiermit kann man sich technische L\u00f6sungen sch\u00fctzen lassen. Das ist immer dann gegeben, wenn man die \u201eNaturkr\u00e4fte\u201c oder Ingenieursf\u00e4higkeiten nutzt, um ein Problem zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>Das klingt erstmal hochtrabend, ist es in vielen F\u00e4llen aber gar nicht \u2013 am Ende braucht man im Wesentlichen eine (pfiffige) Idee, die ein Produkt oder einen Prozess gegen\u00fcber anderen Produkten oder Prozessen besser (oder auch nur anders) macht. Dabei erstrecken sich patentf\u00e4hige Erfindungen von Hochtechnologiegebieten (zum Beispiel Raumfahrt) bis hin zu Alltagsgegenst\u00e4nden \u2013 auch eine W\u00e4scheklammer w\u00e4re patentf\u00e4hig (wenn es sie nicht schon g\u00e4be).<\/p>\n<p>Nicht patentf\u00e4hig sind reine Business-Methoden \u2013 hier sind die Problemstellungen und die L\u00f6sungen nicht technischer, sondern rein wirtschaftlicher Natur.<\/p>\n<p>Besonders interessant sind hinsichtlich der Patentf\u00e4higkeit auch computerimplementierte Erfindungen, die so relevant sind, dass wir ihnen einen eigenen Abschnitt gewidmet haben.<\/p>\n<p>Wenn sich Gr\u00fcnder oder Entwickler die Frage stellen, ob ihre Entwicklung patentierbar ist, ist die Antwort in den allermeisten F\u00e4llen \u201eJa\u201c \u2013 zumindest lehrt uns das unsere Erfahrung. Solltet Ihr diesbez\u00fcglich Zweifel oder Fragen haben, raten wir immer dazu, einen Patentanwalt zu kontaktieren, der Euch schnell und unkompliziert sagen kann, ob Eure Zweifel begr\u00fcndet sind.<\/p>\n<p><strong>Kann man Software und computerimplementierte Erfindungen sch\u00fctzen?<\/strong><\/p>\n<p>Sehr viele Fragestellungen in der Erstberatung betreffen heute Software- bzw. computerimplementierte Erfindungen.<\/p>\n<p>In Europa ist es gesetzlich geregelt, dass Software <em>als solche <\/em>nicht patentierbar ist. Grunds\u00e4tzlich soll damit verhindert werden, dass Aspekte, f\u00fcr die kein Patentschutz erlangt werden kann (zum Beispiel eine Business-Methode) schon alleine dadurch patentf\u00e4hig werden, dass sie auf einem Computer (und damit mit technischen Mitteln) durchgef\u00fchrt werden. Daher ist Software <em>als solche<\/em>\u00a0nicht patentf\u00e4hig. Eine auf einem Computer realisierte reine Business-Methode kann also in Europa nicht patentiert werden.<\/p>\n<p>Allerdings gibt es auch Software oder computerimplementierte Erfindungen, die aus weiteren Gr\u00fcnden technisch sind. Findet man zum Beispiel einen Computer-Algorithmus, der besonders schnell und wenig anf\u00e4llig f\u00fcr Fehler Messgr\u00f6\u00dfen auswerten kann und verwendet diesen, um einen Airback im Crashfall schneller auszul\u00f6sen, so wird mittels des Algorithmus ein technisches Problem mit technischen Mitteln gel\u00f6st, was dem Patentschutz zug\u00e4nglich ist.<\/p>\n<p>Die konkreten Fragestellungen spielen sich fast immer zwischen den oben dargestellten Extremen ab. Viel zu oft h\u00f6ren wir allerdings von Startups, denen grunds\u00e4tzlich von einer Patentanmeldung abgeraten wurde, weil sie \u201enur\u201c eine Software erfunden haben. Wir sind der festen \u00dcberzeugung, dass diese Sichtweise zu kurz greift und man sich immer mit dem konkreten Einzelfall befassen muss.<\/p>\n<p><strong>Was sind die Voraussetzungen f\u00fcr Patentschutz?<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>In den vorstehenden Fragen haben wir uns in erster Linie damit besch\u00e4ftigt, ob eine Entwicklung dem Patentschutz per se zug\u00e4nglich ist. Hierbei handelt es sich um die Patentf\u00e4higkeit im engeren Sinne \u2013 man k\u00f6nnte das auch als Technizit\u00e4t bezeichnen, da nur technische Entwicklungen per se patentf\u00e4hig sind.<\/p>\n<p>Allerdings gibt es weitere Voraussetzungen, die erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, um ein Patent zu erhalten.<\/p>\n<p>Eine wesentliche Voraussetzung ist die <u>Neuheit<\/u>. Um ein wirksames Patent zu erhalten, muss die Erfindung, die damit gesch\u00fctzt werden soll, neu sein. Das bedeutet, dass die Erfindung nicht bereits vor dem Tag, an dem die Patentanmeldung eingereicht wird, \u00f6ffentlich war. \u00d6ffentlich ist eine Erfindung immer dann, wenn sie potentiell einem unbegrenzten Personenkreis zug\u00e4nglich ist. Beispiele hierf\u00fcr k\u00f6nnen Ver\u00f6ffentlichungen in einem Patent oder in einem Journal sein, aber auch Pr\u00e4sentationen, Verk\u00e4ufe, Messeausstellungen, Firmenbesichtigungen, etc. (wobei es auch hier auf die Umst\u00e4nde des Einzelfalls ankommt). F\u00fcr die Frage der Neuheit werden grunds\u00e4tzlich sowohl Eure Ver\u00f6ffentlichungen als auch alle weiteren Ver\u00f6ffentlichungen ber\u00fccksichtigt \u2013 also auch Patente und weitere Ver\u00f6ffentlichungen von Dritten. Au\u00dferdem ist zu ber\u00fccksichtigen, dass jeder Kontakt, der nicht der Verschwiegenheit unterliegt, eine Ver\u00f6ffentlichung darstellen kann. Falls Ihr eine Patentanmeldung beabsichtigt oder in Erw\u00e4gung zieht, ist es also wichtig, dass diese eingereicht wird, bevor Ihr die Erfindung Menschen mitteilt, die nicht der Verschwiegenheit unterliegen. Allerdings gibt es hiervon einige Ausnahmen \u2013 d.h. selbst wenn Ihr Eure Erfindung bereits ver\u00f6ffentlicht habt, gibt es in einigen L\u00e4ndern noch die M\u00f6glichkeit, innerhalb einer Schutzfrist (je nach Land \u00fcblicherweise zwischen 6 und 12 Monate) einen Schutz zu erlangen. Sollte das der Fall sein, solltet Ihr Euch umgehend beraten lassen!<\/p>\n<p>Die oben angesprochene Neuheit ist dann gegeben, wenn es Eure Erfindung in dieser Art bisher noch nicht gegeben hat. Eure Erfindung wird also mit den Produkten und Schriften verglichen, die vor dem Tag Eurer Patentanmeldung ver\u00f6ffentlicht wurden (= Stand der Technik). Ist Eure Erfindung noch nicht im Stand der Technik enthalten, ist sie neu.<\/p>\n<p>Eine weitere Voraussetzung ist, dass Eure Erfindung auf einer <u>erfinderischen T\u00e4tigkeit<\/u> beruht. Das ist dann der Fall, wenn Eure Erfindung nicht naheliegend ist. Durch dieses Erfordernis wird verhindert, dass gew\u00f6hnliche Weiterentwicklungen durch ein Patent gesch\u00fctzt werden. Einen Patentschutz soll es immer nur f\u00fcr die Entwicklungen geben, die \u00fcber das normale fachm\u00e4nnische K\u00f6nnen hinausgehen. Ersetzt man zum Beispiel bei einem Bauteil einen Nagel durch eine Schraube, ist das gem\u00e4\u00df den oben stehenden Ausf\u00fchrungen neu \u2013 dieses Bauteil hat es in dieser Form n\u00e4mlich noch nicht gegeben. Allerdings liegt so ein Austausch (zumindest in den meisten F\u00e4llen) im normalen fachm\u00e4nnischen K\u00f6nnen, sodass eine solche Weiterentwicklung naheliegend ist und daher keine erfinderische T\u00e4tigkeit aufweist. Die erfinderische T\u00e4tigkeit bedarf immer einer detaillierten Pr\u00fcfung im Einzelfall.<\/p>\n<p><strong>Wie gro\u00df sind die Chancen, ein Patent zu erhalten?<\/strong><\/p>\n<p>Nach unserer Erfahrung ist es in\u00a0den meisten F\u00e4llen m\u00f6glich, f\u00fcr eine Erfindung (so man sie denn nicht selbst vor Anmeldung offenbart hat) ein Patent zu erhalten. Die entscheidende Frage ist nach unserer Auffassung weniger, ob man ein Patent erh\u00e4lt, sondern wie breit der Schutzbereich ist, den man durch das Patent erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Das wollen wir an Hand von einem Beispiel verdeutlichen: Wir haben in der Vergangenheit verschiedene Patentstreitigkeiten gef\u00fchrt, die eine Wundbehandlungsvorrichtung betreffen. Kurz zusammengefasst wurde herausgefunden, dass es vorteilhaft sein kann, gro\u00dfe Wunden mit einem luftdichten Schaumstoffverband zu behandeln, an den man einen Unterdruck anlegt. Bei einer solchen Erfindung (definiert durch \u201eluftdichter Schaumstoffverband + Unterdruck\u201c) k\u00f6nnte man sich dar\u00fcber streiten, ob sie in Anbetracht von luftdichten Schaumstoffverb\u00e4nden und in der Kenntnis, dass eine Wunddrainage mit Unterdruck vorteilhaft sein kann, auf einer erfinderischen T\u00e4tigkeit beruht. Hat man aber weitere Merkmale, die einen von dieser Kombination abgrenzen (zum Beispiel einen besonders auf den Unterdruck abgestimmten Schaumstoffverband, einen besonders geeigneten Klebstoff zum Anbringen des Verbandes), so ist es sehr viel wahrscheinlicher, f\u00fcr eine solche Kombination ein Patent zu erhalten.<\/p>\n<p>Nach unserer Erfahrung lassen sich die meisten neuen technischen Entwicklungen durch ein Patent sch\u00fctzen \u2013 die Frage ist allerdings, wie allgemein bzw. breit der Schutz ist, den man hierdurch erlangt.<\/p>\n<p><strong>Wie ist der Prozess, bis ich ein Patent erhalte?<\/strong><\/p>\n<p>Der Patentierungsprozess startet damit, dass man eine Patentanmeldung ausarbeitet. Das geschieht idealerweise in enger Abstimmung zwischen dem Erfinder und dem Patentanwalt. Die Patentanmeldung f\u00fchrt aus, von welchem Stand der Technik die Erfindung ausgeht, was daran nachteilig ist und erl\u00e4utert dann die Erfindung. Besonders wichtig sind die Patentanspr\u00fcche, die angeben, wof\u00fcr man Schutz beansprucht. Das Ausarbeiten der Patentanmeldung nimmt \u00fcblicherweise einige Wochen in Anspruch \u2013 zur Not (vor allem, wenn eine Ver\u00f6ffentlichung kurz bevorsteht) kann eine Patentanmeldung aber auch in deutlich k\u00fcrzerer Zeit ausgearbeitet werden.<\/p>\n<p>Eine solche Patentanmeldung reicht man dann beim Patentamt ein und beauftragt das Patentamt mit der Recherche und Pr\u00fcfung. Das Patentamt recherchiert und pr\u00fcft sodann, ob die Voraussetzungen f\u00fcr ein Patent gegeben sind. Neben einigen formalen Voraussetzungen pr\u00fcft das Patentamt mittels der Recherche vor allem, ob die Erfindung neu ist und auf einer erfinderischen T\u00e4tigkeit beruht.<\/p>\n<p>Falls das Patentamt zu dem Schluss kommt, dass die Patentanmeldung in der eingereichten Form nicht gew\u00e4hrbar ist, teilt das Patentamt dies in einem Bescheid mit und man erh\u00e4lt die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Auf einen solchen Bescheid reicht man sodann eine Bescheidserwiderung ein, bei der man die Anspr\u00fcche (das, was den Schutz definiert) \u00e4ndert und seine Argumente vortr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Das Patentamt erhebt so oft in Bescheiden Einwendungen, bis es der Auffassung ist, dass die Sache zu einer Entscheidung \u2013 Gew\u00e4hrung des Patentes oder Zur\u00fcckweisung \u2013 reif ist.<\/p>\n<p>Wie viele solche \u201eRunden\u201c von Bescheiden und Bescheidserwiderungen notwendig sind, ehe das Verfahren abgeschlossen ist, kann sehr stark variieren. Aus unserer Erfahrung sollte der Mittelwert bei ca. 2 bis 3 solcher Bescheide liegen. Jeder Bescheid und jede Bescheidserwiderung nimmt ca. ein halbes Jahr in Anspruch (wobei auch das stark variieren kann), sodass man durchschnittlich mit ca. 2 bis 3 Jahren rechnen muss, ehe man eine Entscheidung erh\u00e4lt. In dringenden F\u00e4llen (zum Beispiel, wenn ein Wettbewerber eine Erfindung nutzt) kann dieses Verfahren jedoch beschleunigt werden.<\/p>\n<p><strong>Ist ein Patent weltweit g\u00fcltig?<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich herrscht bei Patenten das Territorialit\u00e4tsprinzip. D.h. dass jeder Staat (nur) f\u00fcr sein Staatsgebiet Patente erteilen kann. Das hei\u00dft: Grunds\u00e4tzlich sind Patente nationale Schutzrechte und man muss grunds\u00e4tzlich f\u00fcr jedes Land, in dem man Patentschutz haben m\u00f6chte, eine eigene Anmeldung einreichen<\/p>\n<p>Es gibt aber verschiedene Rechte und Vertr\u00e4ge, in denen sich mehrere Staaten zusammengeschlossen haben, um den Patentierungsprozess zu vereinfachen.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst einmal gilt f\u00fcr die allermeisten L\u00e4nder ein <u>Priorit\u00e4tsrecht<\/u>. Nach diesem hat jeder Anmelder das Recht, innerhalb von einem Jahr weitere Nachanmeldungen zu t\u00e4tigen. Soweit diese dieselbe Erfindung betreffen wie die erste Anmeldung, werden die Nachanmeldungen so behandelt als w\u00e4ren sie am Tag der ersten Anmeldung eingereicht worden. Das ist insbesondere daf\u00fcr relevant, was als Stand der Technik in Betracht gezogen wird und spielt daher bei der Beurteilung der Neuheit und erfinderischen T\u00e4tigkeit eine Rolle. Wenn Ihr also heute eine Anmeldung einreicht, habt Ihr ein Jahr lang Zeit, weitere Nachanmeldungen zu t\u00e4tigen und der in dieser Zeit ver\u00f6ffentlichte Stand der Technik (und insbesondere auch Eure T\u00e4tigkeiten) werden f\u00fcr diese Nachanmeldungen nicht betrachtet.<\/p>\n<p>In der <u>europ\u00e4ischen Patent\u00fcbereinkunft<\/u> (EP\u00dc) haben sich dar\u00fcber hinaus die europ\u00e4ischen Staaten (neben den EU-Staaten auch weitere Staaten, zum Beispiel Schweiz, Norwegen und die T\u00fcrkei) zu einem Erteilungsverband zusammengeschlossen. Hierdurch ist es m\u00f6glich, durch eine Anmeldung, die vom europ\u00e4ischen Patentamt (mit Sitz in M\u00fcnchen) gepr\u00fcft wird, Patente in allen EP\u00dc-L\u00e4ndern zu erhalten. Wenn man Patentschutz in mehreren europ\u00e4ischen L\u00e4ndern haben m\u00f6chte, kann das deutlich effizienter (und kosteng\u00fcnstiger) sein als den Patentierungsprozess in allen einzelnen L\u00e4ndern durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Im <u>Patent Cooperation Treaty<\/u>\u00a0(PCT) \u2013 deutsch: Vertrag \u00fcber die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens \u2013 haben sich die allermeisten L\u00e4nder zu einem Anmeldeverband zusammengeschlossen. D.h. man kann eine Anmeldung f\u00fcr eine Vielzahl von Staaten einreichen und dann sp\u00e4ter (innerhalb von 2,5 Jahren) entscheiden, in welchen Staaten man seine Anmeldung weiterverfolgen m\u00f6chte.<\/p>\n<p><strong>Was bringt mir ein Patent?<\/strong><\/p>\n<p>Rein rechtlich stellt ein Patent ein zeitlich begrenztes Ausschlie\u00dflichkeitsrecht dar. D.h. mit einem Patent kann man Dritte (also vor allem Wettbewerber) von der Nutzung der patentierten Erfindung ausschlie\u00dfen \u2013 man \u201emonopolisiert\u201c also seine Erfindung. Nutzt ein Dritter die Erfindung doch, kann man ihn \u2013 notfalls gerichtlich \u2013 dazu zwingen, die Nutzung der Erfindung zu unterlassen.<\/p>\n<p>Eine solche Monopolstellung stellt nat\u00fcrlich einen substantiellen Wettbewerbsvorteil dar und tr\u00e4gt daher auch zum Unternehmenswert bei. Gerade bei kleinen und jungen Unternehmen, die einen technologischen Schwerpunkt haben, kann ein solches Patent (bzw. die Aussicht darauf) einen substantiellen Wert des Unternehmens ausmachen. Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass Investoren vor allem\u00a0bei jungen Unternehmen besonders auf die Patentsituation achten und Patente bzw. Patentanmeldungen hier als eine Art Sicherheit f\u00fcr ihr Investment ansehen \u2013 schlie\u00dflich stellt ein Patent auch eine amtliche Best\u00e4tigung dar, dass eine technologische Entwicklung neu und erfinderisch ist.<\/p>\n<p><strong>Welche Kosten sind mit der Anmeldung eines Patentes verbunden?<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt grunds\u00e4tzlich zwei Kostenfaktoren, die im Patentierungsprozess anfallen. Das sind einerseits die Amtsgeb\u00fchren, die von den Patent\u00e4mtern erhoben werden und andererseits die Kosten, die durch die Beauftragung eines Patentanwaltes anfallen. Die Beauftragung eines Patentanwaltes ist zwar nicht vorgeschrieben (und man k\u00f6nnte das Patenterteilungsverfahren auch ohne einen Patentanwalt durchf\u00fchren) \u2013 die Praxis zeigt aber, dass es so viel Spezialwissen und Fallstricke im Patentierungsverfahren gibt, dass es eigentlich immer sinnvoll ist, einen Patentanwalt zu beautragen.<\/p>\n<p>Die <u>Amtsgeb\u00fchren<\/u> h\u00e4ngen wesentlich von dem Patentamt ab, das man mit der Recherche und der Pr\u00fcfung der Patentanmeldung beauftragt. Beim Deutschen Patent- und Markenamt fallen bis zur Patenterteilung ca. \u20ac 500 an Geb\u00fchren an, beim europ\u00e4ischen Patentamt ca. \u20ac 4.000 (wobei hiervon ca. \u20ac 1.500 beim Beginn der Recherche und die restlichen Geb\u00fchren in den folgenden Jahren anfallen).<\/p>\n<p>Die <u>patentanwaltlichen Kosten<\/u> h\u00e4ngen in erster Linie von dem Aufwand ab, den Euer Patentanwalt in die Ausarbeitung der Anmeldung und das weitere Verfahren investiert. Die meisten Patentanw\u00e4lte haben einen Stundensatz von \u20ac 250 bis \u20ac 450. Oftmals werden f\u00fcr die anf\u00e4ngliche Ausarbeitung der Anmeldung auch Pauschalen vereinbart, die in etwa\u00a0zwischen\u00a0\u20ac 3.000 bis \u20ac 15.000 liegen k\u00f6nnen. Diese Preise sind sehr schwer zu vergleichen\u00a0und meistens darin begr\u00fcndet, wie viel Aufwand der Patentanwalt in die Ausarbeitung der Anmeldung investiert, was zu einem variierenden Detailgrad der Anmeldung f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Generell\u00a0sollte\u00a0man damit rechnen, dass bis zum Abschluss des Pr\u00fcfungsverfahrens weitere Anwaltskosten in H\u00f6he von mehreren tausend Euro notwendig sind \u2013 das kann aber sehr stark variieren und h\u00e4ngt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel: wie viele Bescheidserwiderungen notwendig und wie aufwendig diese sind. Eine sehr grobe Sch\u00e4tzung w\u00e4re hier, dass die Anwaltskosten, die im Laufe des Pr\u00fcfungsverfahren anfallen, ca. \u20ac 5.000 betragen.<\/p>\n<p>Insgesamt muss\u00a0man also mit einem Investment von ca. \u20ac 10.000 bis \u20ac 20.000 f\u00fcr ein Patenterteilungsverfahren rechnen.<\/p>\n<p><strong>Macht es f\u00fcr mich Sinn, ein Patent zu beantragen?<\/strong><\/p>\n<p>Schlussendlich ist das eine wirtschaftliche Frage, die der Erfinder bzw. der Unternehmer nur selbst beantworten kann. Wir k\u00f6nnen aber einige Hilfestellungen hierf\u00fcr geben, die sich als sinnvolle Grundregeln herausgestellt haben.<\/p>\n<p>Wie aufgezeigt stellt eine Patentanmeldung eine substantielle Investition dar. Diese lohnt sich in der Regel nur dann, wenn dem ein substantielles wirtschaftliches Interesse gegen\u00fcbersteht. Unsere Daumenregel ist: Wenn Ihr jetzt \u20ac 100.000 auf den Tisch legen w\u00fcrdet, damit Eure Erfindung von keinen anderen genutzt wird, lohnt sich eine Patentanmeldung; wenn Ihr hierf\u00fcr jetzt keine \u20ac 20.000 auf den Tisch legen w\u00fcrdet, muss man sehr genau hinterfragen, ob die Investition Sinn macht \u2013 dazwischen handelt\u00a0es sich um einen\u00a0Graubereich.<\/p>\n<p>Bei der Bewertung der Investition spielen neben dem rechtlichen Vorteil des Ausschlie\u00dflichkeitsrechts auch andere Aspekte eine Rolle \u2013 zum Beispiel der Werbeeffekt eines Patents und der Effekt, den ein Patent auf potentielle Investoren hat.<\/p>\n<p>All diese Aspekte sollten in Euren\u00a0Entscheidungsprozess, ob eine Patentanmeldung f\u00fcr Euch sinnvoll ist, in Betracht gezogen werden.<\/p>\n<p><strong>Habt Ihr weitere Fragen?<\/strong><\/p>\n<p>Wir hoffen, dass wir Eure anf\u00e4nglichen Fragen beantworten konnten. Lasst uns gerne wissen, wenn Ihr weitere Fragen habt oder eine Beratung zu einer konkreten Erfindung w\u00fcnscht! Ihr erreicht uns unter <a href=\"mailto:mail@stellbrink-partner.com\">mail@stellbrink-partner.com<\/a> oder telefonisch unter +49-89-41112880.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Gr\u00fcnder und Startups betreut und konnten immer wieder sehen, wie aus cleveren technischen Ideen Unternehmen mit mehr als hundert Mitarbeitern entstanden sind. Das freut uns, und es macht uns stolz, einen Teil zum Erfolg unserer Mandanten beitragen zu k\u00f6nnen. 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