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Entscheidung des US-Supreme Court in Patentverletzungsfall könnte US-Handel gefährden

2000px-Seal_of_the_United_States_Supreme_Court.svgIn einem derzeit dem US-Supreme Court vorliegenden US-Patentverletzungsfall (Life Technologies Corp. v. Promega Corp., No. 14-1538) könnte bald eine Entscheidung zur indirekten Patentverletzung ergehen, die den Handel mit und vor allem aus den USA risikoreich gestaltet. Auch sogenannten Patent-Trollen würde damit weiteres erhebliches Störpotential geliefert.

In einer vorinstanzlichen Entscheidung durch den Federal Circuit wurde überraschend befunden, dass die aus den USA erfolgte Lieferung eines einzigen nicht patentgeschützten Standard-Bestandteils eines beanspruchten Gegenstandes, der außerhalb der USA konfektioniert und genutzt wurde, eine Patentverletzung in den USA darstellt.

Gegenstand sind einige Patente, die einen Kit u.a. mit einem Behältnis für ein polymerisierendes Enzym für eine Primer-gesteuerte Polymerase-Kettenreaktion zum Gegenstand hat. Die Beklagte hatte an eine Tochterfirma in Großbritannien aus den USA sogenannte Taq-Polymerase geliefert, die sodann in derartigen Kits ausschließlich für Geltungsbereiche außerhalb der USA Verwendung fand. Taq-Polymerase ist ein Standard-Produkt für die Polymerase-Kettenreaktion.

Der Federal Circuit befand nun, dass allein das Liefern der Taq-Polymerase eine Patentverletzung in den USA darstellt. Der in Deutschland bei mittelbarer Patentverletzung erforderliche doppelte Inlandsbezug, also das Liefern eines wesentlichen Merkmals im Inland zu dessen patentverletzenden Benutzung ebenfalls im Inland, ist in den USA unbekannt. 35 US Code § 271 (f)(1) des US-Patentgesetzes postuliert weiterhin:

Whoever without authority supplies or causes to be supplied in or from the United States all or a substantial portion of the components of a patented invention, where such components are uncombined in whole or in part, in such manner as to actively induce the combination of such components outside of the United States in a manner that would infringe the patent if such combination occurred within the United States, shall be liable as an infringer.

Überraschenderweise wurde in der Vorinstanz befunden, dass auch ein einziges Standard-Produkt unter den zuvor hervorgehobenen Wortlaut fällt und eine Patentverletzung darstellt.

Diese Interpretation würde zukünftig zumindest jegliche Lieferung eines Standard-Produktes aus den USA zur Verwendung in einem in den USA geschützten, allerdings im Ausland benutzten Gegenstand zur patentverletzenden Handlung werden lassen. Der freie Handel und auch die Rechtssicherheit würden damit ernsthaft gefährdet.

Sollten Sie oder andere an einer spätestens im September abzugebenden Stellungnahme zur Kenntnisnahme durch den US-Supreme Court Interesse haben, übersenden wir Ihnen gerne weitere Unterlagen oder helfen Ihnen bei der Koordinierung einer derartigen Stellungnahme.